EEH - Phase II


Die EEH-Phase II vermittelt Inhalte der körper- und bindungsorientierten Krisenberatung. Sie umfasst 24 Tage und endet mit der Zertifizierung zur EEH-Fachberater*in.

Diese Phase II kann erst besucht werden, wenn die vorangehende Phase I abgeschlossen und zertifiziert wurde. Ferner kann die Phase II kann nur als Gesamtpaket gebucht werden.


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* gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UStG steuerbefreit

Teilnahme- Voraussetzung für den Besuch der 2. Ausbildungsphase ist der Abschluss Basic-Bonding-Leiter*in

Die Ausbildung richtet sich an alle Menschen, die in frühpräventiven und therapeutischen Kontexten mit Eltern, Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren tätig sind. Die EEH-Berater-Ausbildung schafft die methodischen und inhaltlichen Voraussetzungen, um später im Bereich der Krisenberatung (z.B. Schrei- und Schlafambulanzen) beruflich tätig werden zu können.

Diese 2. Ausbildungsphase der EEH baut auf den Basic-Bonding-Basiskursen (EEH Phase I) auf.

Diese Phase findet ausschließlich in einer geschlossenen Ausbildungsgruppe statt und kann nur als Gesamtpaket gebucht werden!

Die Inhalte setzen sich aus folgenden Modulen zusammen:


Emotionelle Erste Hilfe II - 6 Tage 

Trauma und Bindung - 9 Tage 

Schlafen und Bindung - 2 Tage

Drama der perfekten Eltern - 3 Tage

Abschlusskurs : mindestens 4 Tage

Der Gesamtumfang der 2. Phase beträgt 24 Tage, die sich auf 6 Workshops à 4 Tage verteilen.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der einzelnen Workshops sind in den zugehörigen Flyern unter dem Reiter "Wichtige Informationen" zu finden. 

Die Ausbildungsinhalte umfassen körperbasierte Verfahren zur Unterstützung von Eltern und Säuglingen bei frühen Regulations- und Bindungsstörungen. In besonderer Weise beschäftigen sich die Module „EEH 2“ (Umfang: 6 Tage) und „Trauma und Bindung“ (Umfang: 9 Tage) mit den Auswirkungen von Schwangerschafts-, Geburts- und Trennungstraumata auf die weitere Entwicklung der Eltern-Kind-Bindungsbeziehung. Hierbei sollen die Auszubildenden weiterführende Methoden der Krisenintervention vermittelt bekommen, mit denen sie traumatisch bedingte Störungen der frühen Eltern-Kind-Beziehung gezielt begleiten und auflösen können.

Zertifizierung

Die Phase 2 kann mit dem Erhalt des Zertifikat zur EEH-Fachberater*in abgeschlossen werden. Die Voraussetzung hierfür unter anderem das Anfertigen einer Abschluss-Facharbeit (Umfang: ca. 15 Seiten) zu einem selbst gewählten Thema aus dem Feld der Primärprävention und der präventiven Psychotherapie. Außerdem die Präsentation eines 30-minütigen Videovortrags über eine von den Auszubildenden selbst durchgeführte Krisen- und Entwicklungsberatung auf dem Abschluss-Workshop der EEH-Ausbildung.

Selbsterfahrung

Voraussetzung der Zertifizierung und zentraler begleitender Inhalt der Ausbildungsphase 2 ist die Teilnahme an körperpsychotherapeutischer Selbsterfahrung. Insgesamt müssen hierfür 41 Einheiten absolviert werden, 20,5 Einheiten davon sind in körperpsychotherapeutischen Verfahren nachzuweisen. Von den 41 Sitzungen können maximal die Hälfte der Einheiten auch in anderen psychotherapeutischen Verfahren im Verhältnis 3:1 nachgewiesen werden.

Supervision

Supervision dient der Reflexion und Aufarbeitung der praktischen Anwendung der EEH-Methoden in der Gruppen- und Einzelarbeit. Ziel der Supervision ist es, dass die Auszubildenden ihre Fragen und Problemstellungen in den Krisen- und Entwicklungsbegleitungen in der Einzel- und Gruppenarbeit vorstellen und kritisch reflektieren. Dabei sollen Verzerrungen und blinde Flecken der Wahrnehmung der jeweiligen Berater*innen aufgedeckt und auf ihre tieferen Hintergründe hin analysiert werden.

Für eine Zertifizierung müssen insgesamt 12 Supervisions-Einheiten nachgewiesen werden. Mindestens 5 Einheiten hiervon müssen in Einzelsupervisionen bei anerkannten EEH-Supervisoren nachgewiesen werden.

Methodentrainings

Zu den einzelnen Ausbildungsblöcken werden so genannte Methodentrainings angeboten. Diese Treffen dienen der Vertiefung und praktischen Einübung der neu erlernten Methoden der EEH. Zugleich besteht in den Methodentrainings die Möglichkeit, spezifische Fragen aus Fallbegleitungen vorzustellen und im Rahmen der Gruppe zu besprechen.

Die Methodentrainings werden von EEH-Trainer*innen oder Ausbildungs-Assistent*innen geleitet und angeboten. Für die Zertifizierung ist die Teilnahme an mindestens 2 Methodentrainings verpflichtend. Die Teilnahme an einem Methodentraining wird mit 0,5 Supervisionseinheiten für 3 Stunden angerechnet.





Ausbildungsgruppe EEH-Phase-II/2025-2026 Fortlaufende Ausbildungsgruppe Phase II ab 09/2025

  • Thomas Harms
    Institutsleitung